Sachliche Diskussion statt symbolischer Resolutionen

Unsere Co- Vorsitzende, Mitglied des Kreistags und ehemalige Obfrau im Gesundheitsausschuss des deutschen Bundestags ordnet die Debatte in einem Kommentar wie folgt ein:
Sachliche Diskussion statt symbolischer Resolutionen
Die wohnortnahe Versorgung junger Familien ist und bleibt zweifellos ein wichtiges Ziel. Die jüngst eingebrachte „Resolution“ zur Sicherung der Geburtenstation am Krankenhaus Lauf ignoriert aber bestehende Zuständigkeiten, Reformprozesse und gesetzliche Rahmenbedingungen.
Zunächst ist festzuhalten: Die derzeitige Finanzierung der Krankenhäuser befindet sich bereits im Umbruch. Im Zuge der bundesweiten Krankenhausstrukturreform wird künftig eine Kombination aus Fallpauschalen und Vorhaltevergütung die Finanzierung strukturrelevanter Krankenhausleistungen sichern. Die pauschale Kritik am bisherigen System greift daher zu kurz.
Richtig ist: Die Krankenhausplanung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Für Bayern bedeutet das: Die bayerische Staatsregierung legt fest, welche Krankenhäuser bestimmte Leistungsgruppen – etwa „Geburtshilfe“ – zugewiesen bekommen. Voraussetzung dafür sind objektiv messbare Qualitätsanforderungen. Abweichend davon kann die Staatsregierung Krankenhäuser oder einzelne Leistungsgruppen wie die Geburtshilfe als „bedarfsnotwendig“ definieren. Sodann stehen diesen nach Bundesrecht entsprechende Zuschläge zu.
Und genau hier liegt der entscheidende Punkt: Die Krankenhausplanung ist ein mächtiges Instrument, was – sinnvoll genutzt – dabei helfen kann, Krankenhäuser im ländlichen Raum zu stützen. Auf diese Entscheidung kann die kommunale Ebene nur bedingt Einfluss nehmen. Das Auslaufen der Defizitförderung der Geburtshilfe zum Ende 2025 und die eventuellen Einschränkungen der Förderung für 2024 entstandene Defizite macht auch mir große Sorgen. Die richtigen Ansprechpartner für die konstruktive Begleitung sind in erster Linie die Landtagsabgeordneten Norbert Dünkel (CSU) und Felix Locke (FW), welche mit den regierungstragenden Fraktionen Einfluss auf die Staatsregierung haben.
Die Aufforderung an die Klinikgeschäftsführung, sich öffentlich zur Zukunft der Geburtsstation zu bekennen, ist sachlich unbegründet – zumal die neue Krankenhausstrategie bereits die Weiterführung von Gynäkologie und Geburtshilfe vorsieht. Solche öffentlichen Appelle erzeugen unnötigen Druck, wo in Ruhe geplant und gearbeitet werden sollte.
Zusätzlich eröffnet die Klinikreform die Möglichkeit hebammengeführter Kreißsäle – ein innovatives Konzept, von dem Gebärende und ihre Familien profitieren können.
Fazit: Anstelle symbolischer Forderungen braucht es eine sachlich fundierte Diskussion, wie Geburtshilfe langfristig, qualitätsorientiert und wirtschaftlich tragfähig organisiert werden kann.

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