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Ehrentag zum Geburtstag des Grundgesetzes

Das Grundgesetz feiert 2026 seinen 77. Geburtstag. Der Verein "(L)aufeinander zugehen e.V." lud zu einer Feier im Garten des Laufer Wenzelschloss ein.

Kristine Lütke beim Ehrentag des Grundgesetzes

Bei strahlendem Sonnenschein haben wir vor dem Wenzelschloss in Lauf den 77. Geburtstag des Grundgesetzes gefeiert. 

Organisiert vom Verein (L)aufeinander zugehen gab es Gesprächsrunden, in denen wir uns auf Augenhöhe mit den Besucherinnen und Besuchern austauschen konnten.

Auch heute überzeugt das Grundgesetz durch seine klare und unbestechliche Einfachheit: Es setzt dem Staat Grenzen und schützt die Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger.

Besonders wichtig sind dabei Artikel 1 – die Unantastbarkeit der Würde jedes Menschen – und Artikel 5, der die Meinungs- und Redefreiheit garantiert. Auch viele andere Artikel prägen unseren Alltag oft stärker, als uns bewusst ist.

Das Grundgesetz ist die Grundlage unseres Zusammenlebens – geschützt durch die Ewigkeitsklausel. Den Müttern und Vätern des Grundgesetzes ist vor 77 Jahren ein weitreichender Wurf gelungen.
 

Eine tolle Veranstaltung für ein nach wie vor gelungenes Grundgesetz.